Es ist bereits allen Personen bekannt, was eine Urheberschaft ist. Besonders für Ghostwriter ist es wichtig zu wissen, in wie fern man Rechte an den geschriebenen Texten hat. Wem das Urheberrecht zusteht, ist der eigentliche Autor und hat das Recht, namentlich genannt zu werden. Ghostwriter werden jedoch, besonders bei dem Verfassen von Artikeln, nicht als Autor genannt. Ihnen steht dementsprechend keine Namensnennung zu. Sie schreiben anonym und bleiben dies auch in der Regel.

Anders sieht es jedoch bei einer so genannten Miturheberschaft aus. Hier ist die Urheberschaft und das Urheberrecht zwar vorhanden, es wird jedoch mit anderen Personen geteilt. Dies geschieht dann, wenn mehr als eine Person ein Werk geschrieben haben und sie dann auch das Recht bekommen, namentlich genannt zu werden. Es wird keiner von der Namensnennung ausgeschlossen. Auch der Ghostwriter hat dann in einem solchen Fall das Recht, namentlich genannt zu werden. Haben neben den eigentlichen Autoren noch weitere Menschen an dem Werkt mitgearbeitet bzw. mitgewirkt, haben diese ein so genanntes gemeinschaftliches Verhältnis. Eine solche Situation kommt immer wieder bei der Schaffung von Filmen vor. An der Produktion sind sehr viele Menschen beteiligt und werden im Vorspann sowie auch im Abspann genannt. Allerdings ist es bei den Ghostwritern, die im Internet tätig sind, anders. Denn diese verzichten darauf, namentlich genannt zu werden. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen. Bei der Erstellung von Biografien und anderen gesammelten Werken, wird unter dem eigentlichen Autor immer wieder der Mitwirkende genannt. Diese Regelung führt auf das Miturheberrecht zurück.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert