Das Urheberrecht ist in Deutschland – wie viele andere Gesetze – nicht ganz klar geregelt. Fest steht, dass man sich am geistigen Eigentum anderer nicht einfach bedienen darf, um es sich selbst zu Nutze zu machen oder kommerziell aufzuführen. Der Urheber muss gefragt werden und das kopierte deutlich gekennzeichnet sein.

Gerade als Texter oder Autor stellt man sich die Frage, wo denn die  Grenzen des Urheberrechts sind. Gibt es welche und lassen sich diese klar definieren?

Ja, es gibt welche. Und zwar recht verständliche. Zum einen ist es so, dass ein Werk, welches veröffentlicht wurde, einem großen Publikum zur Verfügung gestellt wird. Dieses Publikum (der Leser oder andere) dürfen das vom Urheber veröffentlichte Werk nutzen. Das so genannte Nutzungsrecht greift hier. Dies bedeutet, dass es für den privaten Gebrauch kopiert  und weitergereicht werden darf. Der Urheber kann hier nicht eingreifen, denn sein Werk ist nun kulturelles und geistiges Allgemeingut.

Weiterhin trifft das Urheberrecht im zeitlichen Rahmen auf seine Grenzen. Denn es erlischt automatisch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Goethe, Schiller oder Shakespeare kann demnach ohne weiteres zitiert werden.

Und auch der so genannte Erschöpfungsgrundsatz setzt dem Urheberrecht Grenzen. Denn wenn der Urheber sein Werk im Original verkauft hat, sind seine materiellen Interessen damit abgegolten. Er kann keine weiteren finanziellen Forderungen stellen. Wobei sich der Erschöpfungsgrundsatz ausschließlich auf die Verwertungsrechte in körperlicher Form bezieht. Damit ist die persönliche Weitergabe an dritte gemeint. Die unkörperliche Form ist hiervon nicht betroffen und muss auf einem anderen Wege geregelt werden.

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