Das Diplom ist zunächst eine Urkunde, die von akademischen und nicht akademischen Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen oder Berufsakademien vergeben wird. Mit zusätzlicher Angabe einer Fach- bzw. Studienrichtung ist das Diplom ein akademischer Grad (z. B. Diplom Kaufmann oder Diplom Ingenieur). Der akademische Grad ohne weiteren Zusatz (z. B. Diplom Betriebswirt) ist dabei ein Hinweis auf ein universitäres Studium. Absolventen einer FH müssen zusätzlich das Kürzel „FH“ in der Kommunikation nutzen, z. B. auf Visitenkarten. Zur Abgrenzung kann der Absolvent einer Universität auch den Zusatz „univ.“ nutzen.

Kurze Geschichte des Begriffs „Diplom“

Der Begriff Diplom hat eine lange Geschichte. Ursprünglich wurde damit im „alten Rom“ eine amtliche, durch eine Unterschrift und ein Siegel beglaubigte Urkunde bezeichnet. Bis zum 17. Jahrhundert wurde der Begriff Diplom in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Bezeichnung amtlicher Schriftstücke nicht mehr verwendet. Ab dem 17. Jahrhundert wurde er jedoch zunehmend zur Würdigung erreichter akademischer Leistungen und damit im heute üblichen Sinne verwendet.

Das Diplom in Deutschland

In Deutschland stellte das Diplom den am häufigsten vergebenen akademischen Grad dar. Verliehen wurde der Grad überwiegend in den Ingenieur- und den Naturwissenschaften, aber auch in den Wirtschafts- und Geistes- sowie Sozialwissenschaften. Eine Verleihung des akademischen Grades „Diplom“ durfte in Deutschland ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Hochschulrahmengesetz verliehen werden. Die Voraussetzungen hierzu wurden in § 18 bestimmt und bezogen sich auf das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses mittels einer Hochschulprüfung.
In Deutschland können auch Berufsakademien ein Diplom verleihen, allerdings ist hierbei der Zusatz „BA“ (Berufsakademie) zu führen. Der konkrete Ablauf eines Diplomstudienganges ist durch die Diplomprüfungsordnung auf Ebene des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Diplomstudiengänge umfassen demnach ein die Grundlagen vermittelndes Grundstudium (Dauer zwischen zwei und vier Semestern bzw. Trimestern) sowie ein Hauptstudium (Dauer zwischen drei und sechs Semestern bzw. Trimestern), in dem sich der Student spezialisieren kann. Das Grundstudium wird mit der Vordiplomsprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomhauptprüfung abgeschlossen. Um den akademischen Grad „Diplom“ verliehen zu bekommen, musste ein Student zusätzlich eine Diplomarbeit anfertigen und in jeder der drei Teilleistungen mindestens die Note „ausreichend“ vorweisen.
Mit der Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 wurde in Deutschland die Basis für die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse gelegt. Ziel der Umstellung war es, eine Vereinheitlichung der akademischen Bildung im Europaraum herbeizuführen. Allerdings verlief die Umstellung nicht ganz reibungslos: Insbesondere Musik- und Kunsthochschulen sahen die Transformation kritisch – insofern ist diese in diesem Bereich, trotz von der Kultusministerkonferenz im Jahr 2005 gewährten Sonderregelungen, weniger weit fortgeschritten. Auch bei den Ingenieurwissenschaften regte sich Widerstand, weil man die Gefahr des Verlustes der Marke „deutscher Diplom Ingenieur“ sah.

Das Diplom in Österreich

In Österreich wurde das Diplom ausschließlich in den Ingenieurwissenschaften verliehen (abgekürzt Dipl.-Ing. oder auch DI). Für andere Studienfächer wurde der Grad „Magister“ vergeben. Noch bis in das Jahr 1975 gab es auch für Abschlüsse in den Wirtschaftswissenschaften den Grad „Diplom“, danach schlossen Studenten auch in diesem Fach mit dem Titel Magister ab. Auch in Österreich erfolgte aufgrund der Bologna-Erklärung eine Umstellung auf das Bachelor- und Mastersystem. Hierbei wurde allerdings nicht so rigoros vorgegangen wie in Deutschland: So werden beispielsweise in den Rechtswissenschaften, der Medizin und in technischen Studiengängen weiterhin die Grade Diplom bzw. Magister verliehen.

Das Diplom in der Schweiz

In der Schweiz schlossen Absolventen von Hochschulen vor der Bologna-Erklärung entweder ebenfalls mit dem akademischen Grad „Diplom“ oder dem „Lizenziat“ ab. Eine Besonderheit stellt in der Schweiz das sog. Eidgenössische Diplom dar, welches vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie für die bestandene Abschlussprüfung in bestimmten Fächern verliehen wurde.

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Geboren Ende der 70'er Jahre in Wien, seit 2002 in St. Gallen, Doktor der VWL

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