Verstöße gegen das Urheberrecht sind ein schweres Vergehen und werden entsprechend stark geahndet. Trotz dessen ist es so verwirrend wie umstritten, für welche Inhalte das Urheberrecht eigentlich gilt. Nicht selten werden Urheberrechte aus Unwissenheit verletzt. Im Zeitalter moderner Kommunikationsmedien kann dies zur Kriminalisierung einer großen Anzahl von Menschen führen.
Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums
Doch zunächst soll der Begriff des Urheberrechts näher erläutert werden. Das Urheberrecht beinhaltet das Recht auf Schutz des geistigen Eigentums. Das gilt sowohl für die ideelle, als auch für die materielle Ebene. Ideelles Eigentum, das können Gedichte, Songtexte, Artikel oder Geschichten sein. Materielles Eigentum dagegen kann sich auf Erfindungen, Marken oder Kunstwerke beziehen. Zusammengefasst unterliegt vorwiegend geistiges Eigentum aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Literatur dem Urheberrecht. Dabei muss es sich nicht um herausragende Werke handeln.
Das Urheberrecht unterliegt Einschränkungen
Das Urheberrecht unterliegt gewissen Einschränkungen. 70 Jahre nach dem Tod vom Urheber läuft das Recht ab. Das Werk geht in Gemeinfreiheit über. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Urheber die Nutzungsrechte seines Werkes an weitere Menschen überträgt. Eine besondere Form dieser Übertragung bietet die Creative Commons- Lizens. Werke, welcher dieser Lizens unterliegen, können beliebig verwendet und verbreitet werden. Dazu gehören sowohl Musikstücke, als auch Fachartikel oder wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Zu den Inhalten, die nicht dem Urheberrecht unterliegen gehören auch Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Beschlüsse, Bekanntmachungen und Entscheidungen. Das sind alles Dinge, welche von staatlichen Ämtern veröffentlicht werden. Sie dienen der Kenntnisnahme durch die Allgemeinheit.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche Inhalte des Internets einem Urheberrecht unterliegen. Meist erfolgt dazu ein Hinweis auf der jeweiligen Seite. Es besteht aber die Möglichkeit diese Inhalte dennoch zu verwenden, beispielsweise durch die Kennzeichnung als Zitat.