Seit der Bundesverteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland große Teile seiner Doktorarbeit aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten übernommen hat, ist der Begriff Plagiat in aller Munde.
Plagiate verletzen Urheberrechte
Bei einem Plagiat wird das geistige Eigentum eines anderen Wissenschaftlers, Künstlers, Autors oder Schreiberlings verwendet und in das eigene Werk übertragen. Dabei kann es sich sowohl um einzelne Sätze, als auch um komplette Passagen oder Seiten handeln. Bei einem Plagiat werden die Urheberrechte des Verfassers verletzt. Das entspricht einem Strafbestand, der gesetzlich geahndet wird. Da besonders wissenschaftliche Arbeiten auf den Ergebnissen anderer Forscher aufbauen, ist der Bezug darauf erlaubt. Dazu gibt es gewisse Regeln, die ein Plagiat von Beginn an ausschließen. So werden übernommene Sätze und Passagen als Zitat gekennzeichnet. Mit Fußnoten wird auf das geistige Eigentum anderer Forscher verwiesen.
Teilplagiate sind mitunter schwer zu erkennen
Wo viel Weiß und Schwarz ist, da gibt es auch Grauzonen. Plagiate können unterschiedlich zur Anwendung kommen. Von einem Totalplagiat wird gesprochen, wenn ein komplettes Werk übernommen und als eigene Arbeit ausgegeben wird. Dabei kann es sich um wissenschaftliche Arbeiten, Aufsätze, Hausarbeiten oder literarische Werke handeln. Bei einem Teilplagiat werden zumeist nur einzelne Sätze oder Formulierungen des Urhebers übernommen. Das kann auch unbewusst geschehen. Mitunter ist ein Teilplagiat gar nicht so einfach als solches zu erkennen. Das gilt besonders dann, wenn verschiedene Quellen geschickt miteinander vermischt werden. So kommt es, dass sich einzelne Sätze aus dem geistigen Eigentum verschiedener Urheber zusammensetzen. Auch das Umschreiben von Formulierungen und Sätzen, kann als Teilplagiat gewertet werden.
Doch dank modernster Technologien ist es heute möglich sowohl Teil- , als auch Totalplagiate in Texten ausfindig zu machen. Dabei hilft eine spezielle Software, die jede Arbeit auf Plagiate untersucht.