Es ist bekannt, dass Artikel und Bücher sowie andere Informationen, die man sich aus dem Internet besorgt bzw. kopiert, rechtlich geschützt sind. Das deutsche Recht stützt sich hierbei auf das Urheberrecht, welches nicht verletzt werden darf. Die Frage steht jedoch im Raum, ob auch Informationen aus Datenbanken urheberrechtlich geschützt sind. Die Antwort ist klar. Ja, sie werden urheberrechtlich geschützt. Denn ohne einen Schutz, würde auch in diesem Fall das Internet eine Plattform werden, die unkontrolliert von Menschen genutzt wird und keine Grenzen kennt.

In Europa herrscht das Datenbankenurheberrecht. Dieses ist auch als das sui-generis-Recht bekannt. Der wettbewerbliche Leistungsschutz wird durch das Gesetz aufrechterhalten. Dieser Leistungsschutz wurde ins Leben gerufen, da in der digitalen Gesellschaft immer mehr Informationen aus Datenbanken kopiert und für eigene Zwecke genutzt wurden. Die rechtliche Abteilung beinhaltet die Paragraphen zu dem Datenbankenschutz in dem geistigen Eigentum.

Grundsätzlich werden die Informationen in einer Datenbank geschützt, wenn wettbewerbliche Eigenarten in den Datenbanken vorhanden sind oder wenn durch die Beschaffung von Daten auf einer Investition aufbaut. In diesem Zusammenhang ist das Datenbankherstellerrecht interessant, welches Investitionen in Datenbanken schützt. Ohne einen derartigen Schutz, wie es ihn auch bei der Erstellung von Artikeln gibt, würden sich Informationen aus den Datenbanken vervielfachen, ohne dass ein fairer Wettbewerb im Internet möglich wäre. Aus diesem Grund wurde auch das Urheberrecht für Datenbanken erstellt. Allerdings ist nichts verwerfliches daran, sich Informationen aus den Datenbanken anzuschauen und sich durch diese zu einer weiterführenden Arbeit inspirieren zu lassen. Denn in einem solchen Fall werden keine Informationen geklaut oder für andere Zwecke verwendet.

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