Die Arbeit eines Ghostwriter ist mittlerweile bekannt und wird immer wieder in Anspruch genommen. Jedoch stellt sich die Frage, ob ein jeder Text bezahlt werden muss, auch wenn dieser nicht gefällt. Schließlich kann der Auftraggeber sich bei einigen Texten nicht sicher sein, ob der Text gut genug für seine Kunden ist. Es wäre sinnvoll, die Geld-Zurück-Garantie zu nutzen, die es bei dem Ghostwriting gibt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es eine derartige Garantie bei den Parteien überhaupt gibt.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass eine Zufriedenheit auf der Seite des Ghostwriters bestehen sollte und selbstverständlich auf der Seite des Auftraggebers. Es kann nämlich nicht auf Dauer gewährleistet werden, dass der Auftraggeber die nicht zufriedenstellenden Texte des Ghostwriters bezahlt. Allerdings gibt es keine Geld-Zurück-Garantie, welche in dem Verhältnis zwischen Ghostwriter und Auftraggeber vorhanden ist. In einigen Fällen entscheidet jedoch auch der Vertrag, der zwischen den beiden Parteien erstellt wird. Dieser regelt dann die gemeinsame Zusammenarbeit und kann ebenso verlangen, dass der Ghostwriter die Texte oder die geschriebenen Vorlagen umändern muss, wenn diese den Auftraggeber nicht zufriedenstellen. In der Regel sollte der Ghostwriter bemüht sein, die Arbeiten sorgfältig zu erstellen. Die Vorstellungen des Auftraggebers müssen in den Texten wieder gefunden werden, damit dieser die Texte regelmäßig bezahlt. Um die Texte so gut wie möglich den Wünschen des Auftraggebers anzupassen, sollte ein detaillierter Dialog zwischen den beiden Parteien stattfinden. Dieser gewährleistet die Zufriedenheit und verlangt im Endeffekt keine Geld-Zurück-Garantie. Denn diese wird schließlich nicht verlangt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert