Ghostwriter breiten sich in immer mehr Sparten unaufhaltsam aus. Längst sind es nicht mehr nur Autorenteams, die unter einem Namen firmieren wie bei wöchentlich erscheinenden Groschenromanen oder Prominente, die sich ihre Biographie mangels eigener Fertigkeiten schreiben lassen. Vor allem im universitären Bereich ist das Ghostwriting auf dem Vormarsch. Immer häufiger lassen sich Universitätsabsolventen ihre Magister- oder Diplomarbeit, mitunter sogar die Dissertation von einem anonymen Autor verfassen.
Dieses Vorgehen wirft naturgemäß rechtliche Bedenken auf: Ist der Ghostwriter für einen falschen Inhalt der Arbeit verantwortlich und damit womöglich auch für das akademische Scheitern seines Klienten? – Inwieweit liegt Betrug vor, wenn jemand einen Doktortitel erlangt, indem er sich die entsprechende Ausarbeitung von fremder Seite erstellen lässt? An wen richten sich die Schadensersatzansprüche Dritter, die etwa einen Prozess verloren haben, weil der Anwalt als Experte für ein Fachgebiet firmiert, von dem er eigentlich nichts versteht und sich seine Arbeiten schreiben lässt?
In der Regel ist es Bestandteil des Vertrages, dass der Ghostwriter die kompletten Nutzungsrechte für seine Texte an die Kunden oder eine Firma abtritt. Er verzichtet auf die Nennung seines Namens und hat keinerlei Einfluss darauf, was mit seinem Text nach dessen Abnahme durch den Kunden geschieht. Damit ist der Ghostwriter im rechtlichen Sinne aus dem Schneider, falls man ihm keine böswillige Absicht nachweisen kann.
Zudem ist es durchaus üblich, dass der Kunde und der Ghostwriter über eine Internet-Marktplatz zueinander finden und nie persönlichen Kontakt haben, da die Betreiber dieser Börsen dies meist nicht wünschen. Der Ghostwriter erfährt also nicht, ob sein Text anlässlich eines Kindergeburtstages oder anlässlich einer Vollversammlung der Vereinten Nationen verlesen wird.
Da immer mehr Menschen aus Zeitnot oder Gründen der Überforderung auf Ghostwriter zurückgreifen, wird das Thema den Gesetzgeber sicher noch beschäftigen.