Es gibt bestimmte Regeln, die Ghostwriter bei der Werbung ihrer Dienstleistungen einhalten müssen. Viele Ghostwriter lassen ihrer Fantasie freien Lauf und verleihen sich selbst sehr hochwertige Titel und Bezeichnungen, um für sich selbst zu werben. Diese Art von Werbung ist jedoch Unrecht. Es gibt mehrere Urteile von Oberlandesgerichten in Deutschland, die derartige Werbesprüche aufgreifen und den Ghostwriter schuldig sprechen.
Ein Ghostwriter kann zu einem Ordnungsgeld verklagt werden, beziehungsweise die ersatzweise Ordnungshaft antreten, wenn er sich für geschäftliche Zwecke des Wettbewerbs als Marktführer bezeichnet. Ghostwriting, ebenso als wissenschaftliches Ghostwriting ist durch derartige Werbeslogans für die eigenen persönlichen Zwecke untersagt. Wer sich als Marktführer bezeichnet oder anderweitig als Spitzendienstleister, der Ghostwriting anbietet, führt seine Kunden in die Irre und ist aufgrund §§ 3 und 5 UWG unzulässig. Wer für seine Dienstleistung als Ghostwriter werben möchte, kann sich nicht als Spitzenführer der Branche bezeichnen und sich mit anderen Unternehmen vergleichen, da sich sein Angebot auf einen Teilmarkt der Dienstleistung beschränkt. Lebensbefremdende Aussagen sowie sittenwidriges Verhalten bezüglich der Werbetexte von Ghostwritern, können vor Gericht gestellt werden. Wer Abschlussarbeiten gezielt auf seiner Internetseite anbietet und diese für den Erwerb des akademischen Grad zur Verfügung stellt, handelt sittenwidrig und kann mit einer Geldstrafe bzw. mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden. Bevor sich ein Ghostwriter auf einer Internetplattform ausgiebig selbst darstellt und seine Dienste anbietet, sollte sich dieser beraten lassen, welche Aussagen rechtswidrig sind und wie sich ein Ghostwriter rechtsmäßig präsentieren kann. Falsche Versprechungen sind neben erhöhten Preisen nicht nur anfechtbar, sondern zudem unverschämt.