Wer eine Website im Internet betreibt, gibt Informationen und auch Grafiken frei, die für alle User im Internet zugänglich sind. Jedoch möchten die Urheber oft nicht, dass diese Inhalte von deren Internetseite von anderen Usern benutzt, vervielfältigt oder geklaut werden. Selbstverständlich ist die Internetseite durch den Urheber geschützt, so sagt es das Gesetz. Jedoch wissen viele Urheber oft nicht, wie sie ihre Inhalte vor Plagiaten schützen können.
Personen, die das Web benutzen und Produkte für das Internet schaffen, seien es Informationen, Gesamterscheinungen oder Grafiken, können sich vor Informationsdieben schützen. Das Urheberrecht steht auf der Seite des Urhebers. Um Dieben im Internet das Handwerk zu legen, kann auf der eigenen Internetseite ein gesonderter Copyright Vermerk eingefügt werden. Mit dieser Anmerkung auf der eigenen Seite wird den Usern und Lesern der Website nochmals verdeutlicht, dass sie sich bei Vervielfältigung oder Nutzung der Inhalte als Raubkopierer strafbar machen. Grundsätzlich hält diese offenbare Warnung 90 Prozent der potentiellen Täter ab. Der Copyright Vermerk ist allerdings nur eine Warnung und kann nicht alle User von dem Kopieren der Inhalte abhalten. Eine andere Möglichkeit ist der Gang zum Notar. Es wäre hier notwendig, Kopien oder Originale bei dem Rechtsanwalt zu hinterlassen. Damit ist bestätigt, dass Sie der Urheber sind und alle Urheberrechte besitzen. Werden nun Plagiate der eigenen Produktionen entdeckt, kann der Täter verklagt werden. Jedoch kann der mögliche Fall aufteten, dass der Raubkopierer eine notarielle Beurkundung vorweisen kann, die besagt, dass er bereits vorher Originale bei seinem Notar hinterlegt hat. In einem solchen Fall wäre der potentielle Täter freigesprochen und der erste Urheber wäre der Täter.