Zeitungen und Zeitschriften befinden sich fast täglich in unseren Händen. In diesen Medien befinden sich eine Vielzahl von Artikeln, die unter anderem aufbewahrt werden und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals benutzt werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob die Artikel in Zeitschrift und Zeitung auch urheberrechtlich geschützt sind.

Bei den Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften handelt es sich um Schriftwerke, die nach dem Urhebergesetz urheberrechtlich geschützt sind. Das bedeutet wiederum, dass die Inhalte und die Nutzungsrechte alleine bei dem Urheber, das bedeutet bei dem Schöpfer der Texte, liegen. Möchten die Texte und Artikel weiter verwendet werden, muss eine Zustimmung bei dem Urheber eingeholt werden, die Artikel für andere Zwecke nutzen zu dürfen. Allerdings gibt es einen Paragraphen, in dem Urheberrecht, welcher nach Paragraph 17 besagt, dass durch den Erschöpfungsgrundsatz  eine weitere Verarbeitung möglich wäre. Schließlich ist das Original durch eine Veräußerung, das heißt durch Zustimmung, in den Verkehr und somit in die Öffentlichkeit geraten. Somit ist es durch den Erschöpfungsgrundsatz erlaubt die Artikel weiter zu verarbeiten. Dieser Bezug trifft jedoch nur auf das originale Werk zu. Werden lediglich Informationen aus den Texten kopiert, entsteht ein neues Werk, welches wiederum urheberrechtlich geschützt ist. Möchten Artikeln und Zeitungsbeiträge dennoch in ihrer originalen Fassung weiter verwendet werden, bietet sich das Zitatrecht an. Nach Paragraph 51 des UrhG ist die Vervielfältigung und die Verbreitung des Originals zugelassen, wenn Stellen des Werkes in einem eigenständigen Artikel genutzt werden. Entweder werden Artikel mit eignen Worten wiedergegeben oder Stellen aus den Artikeln werden zitiert.

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