Wer seine Abschlussarbeit schreiben muss, ist in vielen Fällen überfordert. Es handelt sich um das vorübergehende Lebenswerk, welches in nur wenigen Wochen verfasst werden muss. Aus diesem Grund greifen Studenten immer wieder zu der alt bewährten Möglichkeit. Sie greifen auf Quellen zu, welche sie eigentlich nicht nutzen dürften und kopieren sie. Selbstverständlich wissen die Studenten, dass sie einen Fehler und eine Straftat begehen. Allerdings ist die Hoffnung groß, nicht entdeckt zu werden. Werden die Plagiate jedoch entdeckt, droht eine kräftige Strafe. Es ist bereits ausreichend, dass die Arbeit durch die Universität abgelehnt wird und dass der Student die Prüfung nicht bestanden hat. Die komplette Übernahme von Texten von anderen Autoren kann allerdings auch zu der Exmatrikulation an der Hochschule führen. Es ist jedoch genauestens in den Regelungen der Hochschule zu lesen, wie sie die Plagiatsversuche bestraft. Je nach Schwere des Verstoßes, drohen den Studenten bis zu 50.000 Euro Strafe. Diese Strafe tritt besonders dann ein, wenn komplette Arbeiten von vorherigen Studenten genutzt wurden und diese durch die Prüfer erkannt wurden. In einer solchen Situation schaltet sich selbstverständlich der Prüfungsausschuss der Hochschule ein und beurteilt die Schwere der Tat. Wurden nur einige kleine Textpassagen aus bekannten Werken übernommen und diese nicht als Zitate gekennzeichnet, handelt es sich um ein kleineres Vergehen, welches lediglich die Note der Arbeit verschlechtert. Dieses vergessene Zitat führt allerdings nicht zu einer weiteren härteren Strafe. Möchte auf jegliche Bestrafung an Universitäten verzichtet werden, dann sollte die Arbeit eigenständig verfasst werden. Fehlt es an dem notwendigen Wissen, wie wissenschaftliches Arbeiten funktioniert, sollte die Abschlussarbeit lieber einige Wochen oder Monate in die Zukunft verschoben werden.