Wenn man als Ghostwriter seinen Lebensunterhalt bestreitet, stellt man sich hin und wieder die Frage, welche Rechte man eigentlich an den verfassten Texten hat. Auch wenn man als Autor nicht öffentlich in Erscheinung tritt, gibt es doch ein Urheberrecht und ein Verwertungsrecht, welche für alle verfassten Texte, ob nun selbst oder fremd geschrieben, gelten.

Das deutsche Recht tut sich im Moment noch ein wenig schwer damit, hier eine klare Regelung zu finden. Sollte es zum Streitfall kommen, muss immer eine Einzelentscheidung herbeigeführt werden, die sich an der sogenannten „Schöpfungshöhe“ orientiert. Denn nur wenn diese erreicht ist, kann auch ein Ghostwriter für seine Texte einen Anspruch auf sein Urheberrecht erwirken. Und dies hat weitreichende Folgen. Denn alle Texte und Werke dürfen zum Beispiel nur mit Zustimmung des Urhebers Vervielfältigt und Vertrieben werden. Eine öffentliche Präsentation der Schriftstücke ist ebenfalls nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt.

Anders sieht es beim Verwertungsrecht aus. Dies „überschreibt“ ein seriöser Ghostwriter dem Auftraggeber bei Übermittlung des fertigen Textes, da dieser den Text für eine weitere Verwertung in Auftrag gegeben hat. Bedingung ist allerdings, dass der Auftraggeber im Vorfeld auch allen seinen Verpflichtungen, wie die Bezahlung der Arbeit, nachgekommen ist.

Doch wie können Auftraggeber und Ghostwriter diesem ganzen Wirrwarr entgehen? Ein seriöser und guter Ghostwriter wird alle Rechte an den verfassten Texten an den Auftraggeber übertragen. Um dies auch rechtlich korrekt zu fixieren, lohnt sich ein Vertrag, der dieses zum Inhalt hat und alle weiteren Stationen des fertigen Textes oder Werkes regelt.

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