Zeitungen, Bücher und Zeitschriften sind voll mit Texten, welche urheberrechtlich geschützt sind. Diese Texte dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie zitiert werden. Zitate sind Kennzeichnungen von Textern, die fremde Quellen nutzen und diese als Beleg für Ihre eigenen Thesen nutzen. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Texte gibt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind und von allen Personen genutzt werden können, ohne dass sie sich strafbar machen. Ja, diese Art von Texte gibt es. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Nachrichten. Aktuelle Nachrichten können verbreitet werden, ohne dass es sich um eine strafbare Handlung handelt. Nachrichten, die in dem Fernsehen oder im Radio ausgestrahlt werden, gehören ebenso zum benutzbaren Gemeingut. Unter diesen Umständen ist es sogar möglich, die Nachrichten mit direktem Wortlaut wiederzugeben. Schließlich sind es allgemeine Informationen von aktuellen Geschehnissen, welche bei einer Wiedergabe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Eine weitere Textart, die ohne Probleme weiter vervielfacht werden darf, sind Kochrezepte und Gebrauchsanleitungen. In diesen beiden Fällen handelt es sich um allgemeine Beschreibungen von Dingen, welche auf der Welt mehrfach vorkommen und ähnlich hergestellt bzw. benutzt werden. Werden bestimmte Abschnitte von diesen Texten übernommen, wird diese Kopie nicht strafrechtlich verfolgt. Immerhin handelt es sich um keine Meinungsäußerung, sondern um Fakten. Es kommen keine Kommentierung in den Texten vor und zudem sind diese bereits von mehreren hundert Menschen übermittelt worden. Möchten Nachrichten für persönliche Zwecke genutzt werden, steht diesem Vorhaben nichts im Wege. Bei dem Einbezug von Kommentaren zu den Nachrichten, sollte jedoch aufgepasst werden. Dies kann wieder strafbar sein.

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