Ghostwriter fertigen Texte für Kunden an, die entweder keine Zeit, nicht die Fähigkeit oder auch keine Lust haben, selbst zu schreiben. Dabei wird zumeist stillschweigend billigend in Kauf genommen, dass der Auftraggeber das fertige Produkt später als sein eigenes ausgeben wird. Zwar verlangen die meisten Ghostwriting-Agenturen von ihren Kunden eine Unterschrift unter ihre allgemeinen Auftragsbedingungen, in denen von einer Veröffentlichung des Werkes des Ghostwriters als eigenes abgeraten wird. Doch tatsächlich ist ja gerade die Bezahlung für einen Schreiber, der „undercover“ Seminararbeiten, Promotionen, Reden bis hin zu ganzen Romanen verfasst, die dann später unter dem Namen des Kunden herausgebracht werden, Kern des Geschäftsmodells des Ghostwritings. Den Beteiligten ist durchaus bewusst, dass ihr Handeln nicht geltendem Recht entspricht. Deswegen wird immer versucht, größtmögliche Anonymität zu wahren und die erbrachte Dienstleistung vollständig geheim zu halten.

Das Verwenden eines Pseudonyms dagegen ist völlig legal und auch moralisch in keinster Weise zu beanstanden. Künstler aller Kunstgattungen, Schriftsteller und Autoren genauso wie Komponisten, Maler oder Bildhauer können unter einem Pseudonym arbeiten und alle oder nur einen Teil ihrer Werke unter diesem ausgedachten Phantasienamen veröffentlichen. Das Pseudonym kann sogar als Künstlername in Ausweispapiere eingetragen werden und Kunstschaffende können mit diesem Namen rechtskräftig Dokumente unterschreiben. Die Geheimhaltung des bürgerlichen Namens des Künstlers erfolgt zum Schutz desselben und verstößt gegen keine Gesetze.

Während im Falle des Ghostwriters zwei Personen, Kunde und geheimer Schreiber, sich sozusagen als eine einzige, nämlich nur als die des Auftraggebers, ausgeben, liegt beim Pseudonym der entgegengesetzte Fall vor: Eine Person spaltet sich in zwei auf, die normale bürgerliche Existenz unter ihrem alltäglichen Namen und die Kunstfigur, die unter ihrem Pseudonym einer breiten Öffentlichkeit bekannt ist.

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