Genauso alt wie die Schriftstellerei ist auch der Vorwurf des Abkupferns. Dieser kommt immer dann auf, wenn angebliche Passagen anderer freischaffender Schreiberlinge wissentlich oder unwissentlich übernommen wurden.
Eine bekannte Persönlichkeit, der vor Jahren einmal der Vorwurf des „Diebstahls geistigen Eigentums“ gemacht wurde, ist der Literaturnobelpreisträger Günter Grass. Die Anschuldigungen bezüglich des Plagiats konnten aus der Welt geräumt werden. Der fade Beigeschmack leider nicht.
Bei Grass waren es hauptsächlich Formulierungen, die den Stein ins Rollen brachten. Der erste Verdacht bezog sich auf die Redewendung „wie Blei liegen“. Drei Worte, die sicherlich schon des Öfteren in dieser Reihenfolge zu Papier gebracht wurden. Trotz alledem war man hier der Meinung, dass Günter Grass sich bei seinem Kollegen Arno Holz bedient und dies nicht kenntlich gemacht hatte.
In diesem Fall wurden die Plagiatsvorwürfe komplett aufgehoben, da bei dieser Formulierung oder Redewendung der Mitteilungswert fehlt und somit kein Anspruch auf das Urheberrecht erhoben werden kann.
Ein weiterer Vorwurf gegen Günter Grass wurde bei einem Gedicht gemacht. Hier soll er – laut seinem Kritiker Rarisch – den Schreibstil und die Idee zu dem betroffenen Gedicht bei seinem Kollegen Arps abgekupfert haben.
Aber auch hier war der Plagiatsvorwurf nicht gerechtfertigt und konnte abgewiesen werden. Denn die Idee, die in diesem Gedicht verarbeitet wurde, war nicht neu. Viele Schriftsteller bedienten sich bereits dieser, so dass auch hier keine Verletzung des Urheberrechtes zu belegen war.
Und auch bei seinem Meisterwerk „Die Blechtrommel“ soll Grass ordentlich bei den Kollegen abgeschrieben haben. Wie bei allen anderen Anschuldigungen, sind die Plagiatsvorwürfe nicht zu belegen und somit nicht haltbar.
Günter Grass ist nicht der einzige Schriftsteller, der sich immer wieder solchen Vorwürfen stellen muss. Der Neid der Anderen mag dafür verantwortlich sein. Denn auch in der Schriftstellerei gilt: Man kann das Rad nur einmal erfinden.