Ein Plagiat ist der Diebstahl von geistigem Eigentum. In Deutschland kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Doch wie lange handelt es sich um ein Plagiat? Was ist, wenn man als Autor oder Texter das Werk eines anderen Freischaffenden umgestaltet oder dieses nur als Inspiration dient?
Eine klare gesetzliche Regelung für Plagiate gibt es leider nicht. Jeder Fall muss einzeln betrachtet und geprüft werden. Fest steht allerdings, dass es sich nicht um ein Plagiat handelt, wenn Ideen oder Themen aus einem anderen Werk als Inspiration dienten. Hier darf es Ähnlichkeiten in Bezug auf den Inhalt zum inspirierenden Werk geben. Vorausgesetzt natürlich, dass sich die Ideen nicht in den niedergeschriebenen Worten ähneln.
Möchte man sich an mehr als nur der Idee eines anderen Autoren bedienen, sollte dies sehr geschickt erfolgen. Ein reines Abschreiben ist dann nicht möglich. Und wenn doch eine ganze Textpassage 1:1 übernommen werden soll, dann bitte als Zitat mit Gänsefüßchen und allen anderen Kennzeichnungen. Ansonsten gilt es, die entsprechenden Sätze so umzuformulieren, dass sie dem eigentlichen Satz nicht mehr ähneln. Dies ist meist recht schwierig, da man bemüht sein sollte, den Sinn des Satzes zu erhalten.
Wem es nicht gelingt, Umformulierungen mit nur einzelnen Sätzen vorzunehmen, sollte sich auf das sinngemäße Wiedergeben von ganzen Absätzen beschränken. Besagten Absatz durchlesen, Stichpunkte dazu machen und diese dann mit eigenen Worten wiedergeben. Eine sichere Art, der Beschuldigung des Plagiats zu entgehen.
Und wer ganz sicher gehen möchte, sollte sich einfach selbst Gedanken zu einem Thema machen und auf das Abschreiben bei fremden Quellen verzichten.