Es ist eine sehr einfache Angelegenheit eine Doktorarbeit mit Hilfe zu verfassen. Steht man jedoch allein vor den Bergen an Literatur, kann diese Situation eine jede Person zur Verzweiflung bringen. Grundsätzlich hat ein Student für eine Abschlussarbeit einige Monate Zeit, um sich umfangreich zu informieren und mit genügend Literatur einzudecken. Das Verfassen der Doktorarbeit wird jedoch immer wieder durch professionelle Schreiber erledigt, welche den Studenten beistehen. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob das Verfassen einer Doktorarbeit für einen Ghostwriter strafbar sein kann. Diese Frage ist leicht zu beantworten. Nein, der Ghostwriter macht sich nicht strafbar. Der Ghostwriter verfasst im Auftrag des Studenten eine Arbeit, welche nach Beendigung der Arbeit dem Auftraggeber zur Verfügung steht. Der Ghostwriter hat damit seine Aufgabe beendet und wird dementsprechend entlohnt. Die strafbare Tat findet nun statt, wenn der Student die Doktorarbeit abgibt und seinen eigenen Namen unter die Arbeit setzt. Schließlich hat er diese nicht alleine verfasst und begeht damit eine Straftat. Einige Hochschulen bestrafen Plagiate mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro und drohen zudem mit einer Exmatrikulation. Bei Abgabe einer fertig verfassten Abschlussarbeit an der Universität oder auch an Fachhochschulen, müssen die Studenten eine gesonderte Erklärung abgeben, dass ihre verfasste Arbeit nicht kopiert oder gestohlen wurde und sie diese alleine verfasst haben. Der Ghostwriter wird bei einem Plagiatsvorwurf nicht zur Rechenschaft gezogen, denn dieser hat im Auftrag des Studenten gehandelt. Zudem sollte erwähnt werden, dass dieser Betrug für den Studenten sehr schwerwiegende Folgen haben kann. Neben der Geldstrafe kann das zukünftige Studium an dieser Hochschule nicht mehr weiter geführt werden.

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