Ein Plagiat an sich wird immer dann verfasst, wenn sich der Verfasser nicht in der Materie des Themas sicher ist und keine eigene Kreation aufweisen kann. Besonders an den Universitäten werden immer wieder schwere Verstöße gegen das Urheberrecht begangen. Diese werden mit Strafen geahnt und können unter anderem dem Täter den Doktortitel kosten. Es stellt sich die Frage, gegen welche Rechte die Veröffentlichung der Plagiate stößt. Die Antwort ist klar: Ein Plagiat verstößt gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Dieser Paragraph ist in dem Urhebergesetz festgelegt. Jedoch verstößt ein Plagiat in den meisten Fällen noch gegen andere Rechte. Die Verwertungsrechte des eigentlichen Urhebers werden durch die Plagiate ignoriert. Zudem wird der Verlag des Urhebers nicht respektiert. Dieser kann bei Veröffentlichung eines Plagiats Anklage erheben. Der wichtigste Punkt und rechtliche Aspekt ist allerdings der Verstoß gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. In der Regel werden Plagiate durch die Öffentlichkeit schnell entdeckt. Handelt es sich um Bücher, die anderen ähneln, werden diese zur Anzeige gebracht. Ist es jedoch der Fall, dass der Urheber seine Veröffentlichung nicht notariell hat beglaubigt lassen, kann es schnell passieren, dass der eigentliche Urheber nicht Recht behält. Schließlich gilt ein Herausgeber von Werbung, Büchern, Zeitschriftenartikeln und anderem persönlichem Geistesgut nur dann als Urheber, wenn er im Vorhinein seine Kreationen hat anerkennen lassen. Möchte eine Person von dem Recht als Urheber Gebrauch machen, sollte sich der Anwalt auf den Verstoß dieser Recht lehnen, damit vor Gericht der Prozess gewonnen wird und das Plagiat vom Markt entfernt wird.

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