Es ist bekannt, dass die direkte Übernahme von umfangreichen Texten als Plagiate gezählt wird. Komplette Texte und Textstellen dürfen dann nicht übernommen werden, wenn diese als eigenständige Kreation bezeichnet werden. Allerdings gibt es, besonders beim wissenschaftlichen Arbeiten, eine Möglichkeit, kleinere Texte und Textstellen zu übernehmen, ohne sich strafbar zu machen. Diese Nutzung von fremden Texten wird auch als Zitat bezeichnet. Durch ein Zitat wird das Urheberrecht anerkannt und nicht ignoriert. Zitate helfen lediglich dabei, die eigene Meinung mit Hilfe von wissenschaftlicher Fachliteratur zu belegen und sich auf diese zu stützen. Ein Zitat muss jedoch auch bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es durch das Urheberrecht geschützt ist. Der Text, der als Zitat benutzt wird, muss in der Vergangenheit bereits veröffentlicht worden sein. Paragraph 51 des Urheberrechts belegt diese Anforderung. Der zweite wichtige Punkt ist die Unveränderlichkeit des Zitats. Es darf, sei es ein einziges Wort, an den Sätzen nichts verändert werden. Möchte der Texter oder Ghostwriter dennoch den originalen Text umändern, Sätze kürzen oder sonstige Veränderungen machen, ist er gezwungen, diese ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Leichte Änderungen sind unter dieser Voraussetzung zugelassen. Der dritte wichtige Punkt ist die Kennzeichnung des Zitats. Eine Quellenangabe ist von dringender Wichtigkeit. Der Name des Urhebers ist zu nennen und der Name des Quelltextes. Der Verfasser hat die Möglichkeit, über einen direkten Verweis im Text auf die Quelle aufmerksam zu machen oder über eine Fußnote, die am Seitenende des Textes auf die Quelle verweist. Werden diese Punkte beachtet, kann sich der Texter nicht strafbar machen und ein Plagiat erstellt er zudem auch nicht.