Beinahe alle Textarten kann man sich, gegen einen entsprechenden Preis, von einer dritten Person schreiben lassen. Hierbei spricht man vom sogenannten Ghostwriting, einem Begriff der ursprünglich aus den USA stammt und früher vor allem das Verfassen von politischen Reden durch wortgewandte Autoren für hochrangige Politiker beschrieb. Neben dem wissenschaftlichen Ghostwriting, also dem Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten sowie ganzen Dissertationen, kann man sich von Ghostwritern auch Bewerbungen und Lebensläufe verfassen lassen.
Generell ist Ghostwriting nicht illegal, insofern der Empfänger des Textes als Bedingung nicht ausdrücklich verlangt, dass das Produkt vom später genannten Verfasser stammt und keine Textteile hierfür ohne entsprechende Quellenangabe von einer dritten Person übernommen wurden. In allen anderen Fällen handelt es sich ganz einfach um eine bezahlte Gefälligkeit des „Ghosts“.
Wer sich von einem Ghostwriter eine qualitativ hochwertige Bewerbung und einen entsprechenden Lebenslauf schreiben lässt, hat höchstens moralische Einwände vorzubringen. Besonders sollte man sich fragen, ob der Ghost in einem Bewerbungsanschreiben die geforderten persönlichen Eigenschaften herüberbringen kann. Denn grundsätzlich ist eine von einer dritten Person verfasste Bewerbung immer unpersönlicher, was ein wirklich guter Ghostwriter mit den passenden Formulierungen jedoch sehr gut überspielen kann. Fest steht, dass kaum ein Bewerber bessere Bewerbungen schreiben kann, als ein darauf spezialisierter Ghostwriter.
Dies gilt überdies nicht nur für das Anschreiben in einer Bewerbung. Auch der Lebenslauf kann durch einen Spezialisten immens aufgewertet werden, ohne dass bei den Stationen des Bewerbes geschummelt werden muss. Übrigens werden auch bei einem Bewerbungsanschreiben von einem Ghostwriter lediglich tatsächliche Qualitäten in einem guten Licht dargestellt.