Unter einem Plagiat versteht man im wesentlichen immer eine Form des geistigen Diebstahls. Wichtig für eine Abgrenzung ist aber auch, ob der Diebstahl nun wirklich vorsätzlich oder unbewusst begangen wurde, so dass man es mit einer doppelten Schöpfung bzw. Urheberschaft zu tun hat. Ebenso kann ein Plagiat immer nur dann erfolgen, wenn die Schutzfrist des verwendeten Werkes noch nicht abgelaufen ist. Ist diese Schutzfrist bereits verstrichen, so gehört das Werk der sogenannten Allgemeinheit, ist öffentlich zugänglich und kann ohne Hinweis auf eine Quelle verwendet werden. Der Form halber ist natürlich auch hier die Nennung einer Quelle bei Zitaten immer eine Frage des Stils und des guten Tons.

Problematisch wird die Aufdeckung von Plagiaten allerdings immer dann, wenn es sich um zitierte Werke handelt, die im wesentlichen nicht öffentlich zugänglich sind. Dies ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn aus verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten, wie zum Beispiel aus Magisterarbeiten, Seminararbeiten oder einfachen Haus- und Projektarbeiten zitiert wurde. Während es bei der Plagiatsfindung aus Veröffentlichungen im Internet oder in Printmedien häufig keine Probleme gibt, kann der Nachweis eines oben genannten Plagiats durchaus problematisch oder sogar unmöglich sein.

Dabei kann natürlich auch der Umfang eines Plagiats als Beurteilungskriterium dienen, denn wer nur zwei bis drei Worte kopiert, gilt in der Regel in den Augen der Justiz nicht als Plagiator. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Passagen umgearbeitet werden. Dagegen sieht das Urheberrecht ganz klar auch dann eine Straftat, wenn nachweislich Textpassagen umgearbeitet wurden. Allerdings gilt dies nach wie vor als sogenannte Grauzone und ist bei einem entsprechenden Verfahren häufig von der Interpretation des betrauten Gerichts abhängig. Im Zweifelsfall hilft hier die Nutzung eines Plagiatsfinders.

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