Texte gibt es sehr vielfältig und in unterschiedlichen Ausführungen. Je nach Themen werden Bücher, Artikel, Geschichten, Texte und andere Aufführungen geschrieben. Das Kopieren dieser, das bedeutet ebenso die direkte Übersetzung aus einer anderen Sprache, gilt als das unerlaubte Kopieren und kann aus diesem Grund strafrechtlich verfolgt werden. Es stellt sich an dieser Stelle jedoch die Frage, inwiefern die Titel von den Artikeln, Texten und Büchern übernommen werden dürfen. Können Titel direkt übernommen werden und was passiert, wenn eine Person vor 10 Jahren bereits einen bestimmten Titel für den eigenen Text benutzt hat und dieser Titel nochmals vorkommt? Es werden Texte selbstverständlich geschützt. Diese dürfen nicht kopiert werden und unter eigenem Namen verkauft werden. Titel sind jedoch in sich sehr viel kürzer. Handelt es sich um einen aussagekräftigen und sehr individuellen Titel, so ist dieser bereits mit dem eigentlichen Werk geschützt. Dieser Schutz ist auch unter dem Begriff Titelschutz bekannt. Mit der Veröffentlichung ist der Titel mit dem eigentlichen Text durch das Gesetz eine Einheit und kann nicht durch andere Nutzer kopiert werden. Es ist hierfür keine gesonderte Registrierung oder eine andere Formalität notwendig. Handelt es sich jedoch um einen sehr generellen Titel, kann dieser nach einigen Jahren von einer anderen Person genutzt werden. Der Titel „Meine Biographie“ ist nicht nur einfallslos, sondern auch sehr generell gehalten. Es kann in diesem Fall passieren, dass dieser Titel unbeabsichtigt nochmals verwendet wird. In einer solchen Situation kann der Betroffene sich durchaus gerecht verteidigen und wird auch in den wenigsten Fällen schuldig gesprochen.