Es ist allen Textern und Ghostwritern im Internet und in Agenturen bekannt, dass die Inhalte von Texten nicht einfach so ohne weitere Veränderungen übernommen werden dürfen. Denn werden die Inhalte einfach übernommen, handelt es sich um einen Plagiator, der sich strafbar macht. Denn er hat den originalen Text nicht selbst geschrieben, setzt nur seinen Namen unter den geklauten Text.

Allerdings ist es eine andere Angelegenheit, wenn Ideen oder Konzepte übernommen werden. Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass es die Personen, die Inhalte und Ideen übernehmen so genannte Copycats heißen. Der Name ist im Netz bekannt und die Blogger fühlen sich ebenso beklaut, wenn ihre Ideen übernommen werden. Die genaue Übernahme von Inhalten von Texten ist durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet es hat sich bei einem Klau strafbar gemacht. Bei der Übernahme von Ideen oder Konzepten gibt es bislang keine derartige Regelung. Das durchlesen von Artikeln und die Übernahme von den Ideen wird von vielen Copycats als Inspiration angesehen. Denn schließlich wird hier nichts genau übernommen. Den Copycats kann man nichts anhaben und diese auch nicht strafrechtlich verfolgen. Zumindest bis zu dieser Zeit. Denn es kann in der Zukunft passieren, dass auch die Übernahme z.B. von einem Blog, als strafbar angesehen wird. Es muss nun jede Person für sich selbst entscheiden, ob sie andere Personen ärgern möchte und deren Ideen übernimmt. Grundsätzlich kann jedoch ausgesagt werden, dass diese Aktion nicht strafbar ist und Ghostwriter von der Übernahme von Ideen leben. Ohne so genannte Vorlagen können Texte auch nur schwer entstehen, da es keine Inspiration als Vorlage gibt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert