Falls jemand eindeutig beweist, dass bei einem neuen geschaffenen Werk fremdes geistiges Eigentum unsachgemäß verwendet wurde, dann spricht man von einem Plagiatsvorwurf.
Ein sehr aktuelles Beispiel eines Plagiatsvorwurfes, das mittels klarer Beweise ein Werk als Plagiat bezeichnete, ist die Dissertation des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Ein Bremer Juraprofessor hatte nämlich darin ganz deutlich Textpassagen kenntlich gemacht, die zu Guttenberg teilweise wortwörtlich aus anderen Werken übernommen hatte, und das ohne die hierfür notwendigen Zitatangaben. Darauf wurden weitere zahlreiche Textstellen in zu Guttenbergs Arbeit offen gelegt, die noch mehr den Plagiatsvorwurf erhärteten. Als Konsequenz der erdrückenden Beweislast wurde schließlich Karl-Theodor zu Guttenberg sein verliehener Doktortitel wieder aberkannt, weil seine wissenschaftliche Arbeit eindeutig als Plagiat entlarvt wurde.