Der Beruf des Texters erfordert viel Kreativität, Fantasie und Vorstellungsvermögen. Texter finden sich in allen Bereichen, in denen gut ausformulierte Texte benötigt werden. Wenn sie nicht in Werbeagenturen fest angestellt sind, arbeiten sie in den meisten Fällen auf freiberuflicher Basis. Und dies zu recht.
Denn der Beruf des Texters stellt kein Gewerbe dar, sondern erfüllt die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit. Dies beruht auf der Tatsache, dass Texter in der Regel keine Waren verkaufen, kein Ladengeschäft führen und auch kein Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb in das Aufgabengebiet eines Texters fällt. Vielmehr ist er in seinem ausgeübten Beruf künstlerisch tätig.
Vergleicht man eine freiberufliche Tätigkeit mit einem Gewerbe, kann man einige Vorteile erkennen. Diese beginnen bereits bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit. Diese ist kostenlos. Einzig der Gang zum Finanzamt ist von Nöten, um dort oder auch in Heimarbeit einen Antrag auszufüllen. Anschrift, Kontonummer, Art der Tätigkeit, geschätzte Einnahmen und der Ort des Schreibtisches genügen, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese wird dann einige Tage später per Post zugeschickt. Meist hängt dieser Steuernummer auch gleich ein Bescheid über die eventuell zu entrichtende Vorsteuer an (je nach Höhe der geschätzten Einnahmen).
Ein weiterer unschlagbarer Vorteil gegenüber einer Gewerbeanmeldung liegt in der wegfallenden Gewerbesteuer. Pro Jahr kann dies eine deutliche Ersparnis bedeuten. Und auch die IHK oder andere Pflichtversicherungen entfallen.
Aber Achtung: Werden über die Tätigkeit des Texters hinaus noch andere Dienstleistungen angeboten, muss geprüft werden, ob diese eventuell unter den Oberbegriff „Gewerbe“ fallen. In diesem Fall muss hierfür separat ein Gewerbe angemeldet werden.