In der Juristensprache bezeichnet das Begriffspaar „abhängige Nachschöpfung“ einen bestimmten Fall innerhalb der Urheberrechtsverletzung.
Wenn bei einer Bearbeitung eines Originalwerkes festgestellt wird,dass daraus kein eigenes, neues Werk entstanden ist, sondern augenscheinlich das zugrunde liegende Werk noch zu sehen ist, so handelt es sich um eine „abhängige Nachschöpfung“. Denn die schöpferische Eigenleistung, die sich in dem neuen Werk widerspiegeln muss, ist dann nicht vorhanden. Daher muss bei der Veröffentlichung eines Werkes, das als „abhängige Nachschöpfung“ gilt, stets das Einverständnis des Urhebers vorliegen. Falls dies nicht gewährleistet wird, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.