Unter einer Abmahnung versteht man eine formale und vor allem schriftliche Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Tätigkeit zu unterlassen. Doch auch die Aufforderung eine gewisse Handlung vorzunehmen kann auf dem Wege einer Abmahnung erfolgen. In Hinblick auf das Urheberrecht in Zusammenhang mit dem Ghostwriting erfolgt eine Abmahnung zum Beispiel immer dann, wenn der Autor offenbar ein Plagiat veröffentlicht hat. Dabei kann die Abmahnung sowohl durch den betreffenden Autor des Originals, durch einen Betreiber einer Suchmaschine oder auch durch einen beauftragten Anwalt einer beteiligten Seite geschehen. Dabei sollte unbedingt beachtet werden, dass eine Abmahnung keine Klage ist sondern lediglich die Aufforderung einen bestimmten Sachverhalt zu erklären bzw. zu unterlassen. Dies ist deshalb nötig, da verschiedene Plagiatsprüfer bzw. Prüfsoftwaren auch hin und wieder Ähnlichkeiten im Schreibstil anmahnen, obwohl der Text letzten Endes nicht identisch ist. Hier kann dann ein Vergleich der betreffenden Passagen schnell Klarheit bringen, ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt oder auch nicht.

Folgt auf eine Abmahnung keine Reaktion der sogenannten Gegenseite kann sich der beauftragte Anwalt auf das Schreiben berufen und eine Löschung des Inhalts verlangen, da der betreffende Plagiator offenbar nicht in der Lage ist, nachzuweisen, das keine identischen Inhalte vorliegen. Verschiedentlich wird die Abmahnung somit auch als eine Unterlassungsaufforderung beschrieben, denn sie fordert zur Unterlassung auf.

Die Funktion einer Abmahnung besteht also im wesentlichen darin, eine Rechtsstreitigkeit mit geringem oder noch nicht geklärtem Umfang auf einem kostenfreien Wege und ohne Beteiligung eines Gerichts zu lösen. Sie kann aber durchaus auch der Beginn eines Gerichtsverfahrens sein, wenn eben – wie bereits erwähnt – keine Reaktion erfolgt.

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