Es kommt immer wieder vor, dass Prominente eine Autobiographie erstellen und ihr mehr oder weniger interessantes Leben für die Öffentlichkeit freigeben. Allerdings ist zu erwähnen, dass die prominenten Leute nicht immer alleine an ihrer Biografie schreiben. Dies wäre selbstverständlich viel zu umständlich. Es werden Texter und Schreiber beauftragt, so genannte Ghostwriter, die den Prominenten bei der Erstellung der Bücher unter die Arme greifen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Ghostwriter auf die Namensnennung an dem Werk bestehen dürfen oder nicht.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass der Ghostwriter einen sehr großen Anteil an einer solch einen Autobiographie besitzt. In der Regel schreiben die Ghostwriter mehr und mit umfangreicherem Wortschatz ein diesem Buch, als die Prominenten selbst. Jedoch werden oft nur die Namen der Prominenten auf das Buch gedruckt und die Ghostwriter nicht erwähnt. Ghostwriter können auf die Namensnennung verzichten, falls sie dies ausdrücklich wünschen. Auf dem Buchband wird er Ghostwriter in der Regel nicht genannt. Jedoch auf der Buchrückseite die Mitarbeit von dem Ghostwriter erwähnt. Viele akademische Ghostwriter verzichten jedoch auf die Namensnennung, da sie von einer Firma beschäftigt wurden und diese grundsätzliche Namensnennungen der Ghostwriter nicht in Anspruch nimmt. Rechtlich hätte der Ghostwriter jedoch das Recht, namentlich genannt zu werden. Ist die nicht-Nennung jedoch vorher zwischen dem Prominenten und dem Schreiber in einem Vertrag festgehalten und von einem Notar beglaubigt worden, hat der Ghostwriter kein Recht mehr darauf, erwähnt zu werden. Vor einer Zusammenarbeit sollte sich der Ghostwriter sicher sein, dass er nicht genannt werden möchte.

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